AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen , insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen , telefonische und mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunden bei Auftragserteilung einverstanden erklärt und zwar ebenso für zukünftige Geschäfte und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Wird der Auftrag abweichend von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, so werden diese Abweichungen nur Vertragsbestandteil, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile berührt die Gesamtgültigkeit des Vertrages nicht. Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.Die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ohne Ankündigung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit erfolgen.
§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Beschreibungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben der Herstellerfirma wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten ebenso die Änderung eines Produktes, soweit die geänderten Produkte keine geringeren Leistungen aufweisen. Telefonisch oder per Mausklick erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Für uns werden sie erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und richtige Angaben zu machen. Unterlässt er dieses, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden. Beanstandungen der schriftlichen Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig.
§ 3 Installation
Die Installation von Geräten sowie die Einweisung von Bedienungspersonal durch uns erfolgt zu Lasten des Kundes. Die Kosten der Service-Leistungen berechnen wir gemäß unserer Service-Preisliste nach Aufwand oder gegen Pauschale.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Mölln bzw. des jeweiligen Geschäftslokals einschließlich der handelsüblichen Verpackung. Die jeweils gültige MwSt. wird gesondert ausgewiesen es sei denn, daß Endkundenpreise wie z.B.auf unseren Internetseiten inklusive MwSt. zzgl. Versandkosten ausgewiesen sind. Alle Preise und Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, werden nach unserer jeweils gültigen Preisen berechnet. Maßgeblich für den Verkaufspreis sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Bestellung. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten anerkannt oder rechtskräftig sind. Sie können bei uns zwischen folgenden Zahlungsarten wählen. Per Vorkasse: Nachdem der gesamte Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist geben wir die Ware für den Versand frei.
§5 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
* Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Bei nicht paketversandfähigen Waren genügt die Absendung eines Rücknahmeverlangens. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache bzw. des Rücknahmeverlangens. Widerruf bzw. Rücknahmeverlangen und Warenrücksendung sind zu richten an:
NC - mobile
Lützower Strasse 24B
23879 Mölln
Tel.: 0176 / 35 40 3006
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Widerrufsfolgen: * Im Falle eines wirksamen Widerrufs Rücknahmeverlangens bzw. der Rückgabe sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Die Ware ist in unbenutztem Zustand* in unsere oder ähnliche Verpackung inkl. Originalverpackung und gesamten Zubehör wie Kabel, Adapter, Netzteile, Software, Handbücher, Servicehefte u.s.w. des Herstellers zurückzugeben. (Die Originalverpackung des Herstellers darf beim Rückversand nicht beklebt, beschmutzt sowie ähnlich beschädigt werden.) Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Das Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Das Rückgaberecht entfällt bei:
- gebrauchten oder abgenutzten Waren*
- Verbrauchsmaterial
- Audio- und Videoaufzeichnungen
- Software, wenn die Versiegelung des Datenträgers gebrochen ist
- Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden oder auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst wurden
- Waren, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- Verkehr mit Unternehmen, Kaufleuten sowie staatlichen Stellen.
*Dies gilt nicht, wenn eine Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
* Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. Er hat die Kosten der Rücksendung auch zu tragen, wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Lieferungen werden bei den Kunden auf unsere Kosten und unser Risiko abgeholt.
* Für den Kunden kostenfreie Rücksendung soll unter Benutzung eines kostenfreien Paketaufklebers ( Freimarke ) erfolgen. Wir senden Ihnen unverzüglich nach Eingang der Erklärung bei uns eine Freimarke zu, die Sie bitte für die Rücksendung verwenden. Unfrei an uns zurück geschickte Waren verursachen erhebliches Strafporto, das Sie bitte vermeiden wollen. Für den Fall, dass Sie selbst die Kosten der Rücksendung schulden, sollten Sie im eigenen Interesse für eine ausreichende Frankierung sorgen. Die Wirksamkeit des Widerrufs und Ihr Widerrufsrecht werden hierdurch nicht berührt, wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei uns Telefonisch oder via E-mail melden. Lassen Sie sich vom Frachtführer die Differenzmenge schriftlich bestätigen. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma NC - mobile verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Firma NC - mobile hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§8 Software
Mit dem Kauf von Software werden ausschließlich Nutzungsrechte an der Software erworben Es besteht kein Anspruch auf Übereignung oder Bekanntgabe der Quellprogramme oder Quellcodes. Der Käufer erhält lediglich ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Alle sonstigen Rechte an der Software einschließlich der Dokumentation stehen uns sowie dem Softwarehersteller und/ oder Lieferanten zu. Kopien dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gefertigt werden.
§9 Mängelhaftung
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns schriftlich und spezifiziert begründet eingehen. Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Kunde kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Nachlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen. Die Nachbesserung kann nach unserer Wahl auch nach unseren Methoden in einem Servicezentrum vorgenommen werden. Im Falle der Nachbesserung und / oder Reparatur werden diese ohne Rücksicht auf Informationen und Daten auf den Datenträgern durchgeführt. Der Kunde hat durch rechtzeitige Datensicherung seien Daten vor Verlust zu schützen. Die dabei anfallenden Transportkosten werden bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und der Vorlage entsprechender Nachweise von uns erstattet. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart wird. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Fehlt der Ware jedoch eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir Schadenersatz. Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach unserer Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden gerechnet ab dem Gefahrübergang. Sofern keine Zeitangaben gemacht worden sind, gilt eine Frist von 6 Monaten. Bei Käufern im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Für Mangelfolgeschäden - darin eingeschlossen sind Nutzungsausfall; Umsatzverlust; Ertragseinbußen; Schäden, die aus verspäteter Lieferung oder aus der Unfähigkeit resultieren, die Produkte entweder separat oder in Kombination mit anderen Produkten zu verwenden - haften wir ausdrücklich nicht. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten , sowie Fremdeingriffe – besonders durch nicht durch uns autorisierte Dritte - und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Ausgeschlossen bzw. eingeschränkt von der Mängelhaftung sind Verbrauchsmaterial, Batterien, Toner, Heizeinheiten u.w. Auf die eingeschränkte Mängelhaftung wird bei den Waren hingewiesen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und uns die jeweiligen Saldoforderungen bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren, gilt in unserem Auftrage erteilt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit der kaufmännischen Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Eine Abtretung ist unzulässig, es sei denn, dass es sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei der Factoringerlös dem Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt, handelt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung ohne Ansehung anderweitig gewährter Zahlungsziele, sofort fällig. Weiterhin ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentverhältnis) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware bei uns noch nicht bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen muss der Kunde offenbaren bzw. uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an den gepfändeten Sachen noch besteht. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen , die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erwünschten Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Die Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch Verarbeitung , Montage und sonstige Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte Geräte. Sollte der Kunde mit seinem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderungen vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Abnehmer in Höhe des Rechnungsforderung der von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderung ab.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie deren Vorlieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
§ 14 Marken
Sämtliche auf den Produkten befindlichen Marken sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten.
§ 15 Urheberrechte
Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
§ 16 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von NC - mobile zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von NC - mobile erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet Geheimzuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 17 Datenschutz und Datenspeicherung
NC - mobileist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 18 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundessausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 19 Anwendbares Recht
* Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen NC - mobile und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mölln Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.Die Firma NC - mobile ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Mölln Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung. * Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
